ProFix® AGB / Freistellungs-Bescheinigung


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leckageortung und Thermographie

Das Angebot ist freibleibend, alle Angaben ohne Gewähr. Wir behalten uns die ersatzlose Rücknahme vor. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unwiderruflich unsere Allgemeinen Geschäfts,- Liefer,- und Zahlungsbedingungen an. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Ein Vertrag kommt erst mit rechtsverbindlicher Unterzeich- nung des Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Mündliche oder formlose Beauftragungen via Telefax, E-Mail oder WhatsApp haben keine Gültigkeit, auch nicht unter Zeugen eines Gespräches, es sei denn, wir erkennen eine solche formlose Beauftragung an und bestätigen diese nachträglich schriftlich. (beidseitige Willenserklärung) Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Zeitpunkt der Bestellung, jedoch nicht auf speziell maßgefertigte Produkte. Der Widerruf muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.

1. Leckortung an Rohrsystemen

Thermographie, Tracergasverfahren, Korrelationsmessverfahren etc. sind lediglich Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen. Es kann aufgrund vieler Unwägbarkeiten und Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenauf- bauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, dass eine Rohrleckage gefunden wird. Auch wenn keine Leckage gefunden wurde, weil beispielsweise bei der Druckprüfung eine vorhandene sehr kleine Leckage sich mit den in den Rohren immer vorhandenen Sedimenten (Ablagerungen) vorübergehend zugesetzt hat, ein energetischer Mangel an der Gebäudehülle oder ein anderweitiger Bauschaden letztlich die Ursache der Feuchte ist, so werden dennoch die Kosten für die in Auftrag gegebene Leckageortung voll berechnet. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die wegen einer nichtgeorteten aber dennoch vorhandenen Leckage entstehen. Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen mit neuester Technik durch. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben zu machen, die hilfreich füreine ordnungsgemäße Leckageortung sein können. Im Falle unrichtiger Angaben entfällt jegliche Haftung unsererseits. Bei der Leckageortung wird die ermittelte Schaden- stelle, falls diese sofort repariert werden soll, auf Wunsch des Auftraggebers freigelegt, ansonsten ist das durch einen bauseitig zu bestellenden Installateur durchzuführen. Bei der Leckageortung können sich konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckage-Bilder zeigen, sodass unter Umständen auch Bereiche geöffnet werden, an denen letztlich aber keine Leckage vorhanden ist. Für diese quasi umsonst geöffneten Bereiche übernehmen wir keine Haftung. Damit verbundene Kosten für die Instandsetzung trägt allein der Auftraggeber. Bei Vorhandensein mehrerer Leckagen kann es vorkommen, dass eine Leckageortung wiederholt werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums nur an der größten Leckage entweicht und weitere Bereiche betroffen sein können.

Erforderliche weitere Ortungstermine werden zusätzlich zum Pauschalpreis gemäß Angebot abgerechnet.

Sollte während der Ortung das Tracergas-Verfahren an komplexen Wasserversorgungs- oder Heizungssytemen erforderlich werden, so ist bauseits ein Fachinstallateur hinzuzuziehen. Die Kosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen. Insofern der Installateur durch die ProFix®Systemsanierung GmbH hinzugezogen werden soll, so werden diese jeweils individuellen Kosten gesondert berechnet. Wartezeiten des Technikers der ProFix® Systemsanierung GmbH werden zum Stundensatz gemäß Angebot und gültiger Preisliste berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Sollte es nicht möglich sein, während der Ortung sofort einen Installateur herbeizurufen und ein neuer Termin vereinbart werden muss, so wird dieser ebenfalls zum Pauschalpreis gemäß Angebot abgerechnet wird.

Verbrauchsstoffe wie Formiergas in der 10 Liter Druckgasflasche für den Tracergas-Einsatz werden pauschal nach gültiger Preisliste zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für angebrochene Gebinde, da die Verbrauchsmenge je nach System individuell ist und nicht ermittelt werden kann. Der Auftraggeber erklärt sich mit Beauftragung der Leckageortung zum im Angebot ausgewiesenen Pauschalpreis ohne weitere schriftliche Bestellung bzw. Bestätigung zur Kosten-übernahme dieser zusätzlichen Kosten für Verbrauchsstoffe bereit.

Für die bei Druckprüfungen aufgrund von Mängeln, beispielsweise marode Leitungen, Kalkablagerungen etc., an den zu prüfenden Leitungen entstandenen Schäden und deren direkten Folgen wie Wasseraustritt mit entsprechendem Schäden an der Immobilie und/oder Inventar sowie Arbeitsunterbrechungen beispielsweise eines Bürobetriebes wird durch die ProFix® Systemsanierung GmbH keine Haftung übernommen. Das Risiko und die Kosten trägt unwider-ruflich der Auftraggeber alleinig.


Bauthermographie

Die Thermographie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperaturen bildlich dargestellt werden können. Aufgrund der gemessenen Oberflächen-temperaturen können Rückschlüsse auf den Bauzustand bzw. Ausführungszustand hinsichtlich des Wärmeschutzes eines Gebäudes gezogen werden. Die einzelnen Leistungen wie die gewünschte Untersuchung erhält der Auftraggeber detailliert in einem Angebot oder in einer Preisliste mitgeteilt. Die bei der Untersuchung gewonnen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen. Für eine thermographische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein und geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die ProFix® mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden. 

2.1 Sonstige thermographische Untersuchungen

Bei anderen thermographischen Untersuchungen wie beispielsweise der Anlageninspektion oder Verfahrenstechnik, werden die Leistungen gesondert in einem Angebot dargelegt und erläutert. Die Gewährleistung für die Messergebnisse ergibt sich aus dem speziellen Auftrag. 

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Recklinghausen und wird ansonsten gemäß § 38 der Zivilprozessordnung gehandhabt. 

4. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, abzugsfrei sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Wir sind nicht verpflichtet, eine Abtretungsvereinbarung (Zession) gegenüber dem Versicherer des Kunden zu akzeptieren. Unmittelbarer Auftraggeber ist stets der Kunde und somit uns gegenüber zahlungsverpflichtet. Auch im Falle einer erfolglosen Leckageortung wird der volle Betrag gemäß Angebot berechnet und ist vom Kunden ohne Abzug zu zahlen. Aufrechnungen: Der Auftraggeber kann lediglich aufrechnen, wenn eine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

5. Preise für Leckageortung und Thermographie

Generell wird die Ortung einer Leckagestelle gemäß unserer gültigen Preisliste pauschal berechnet. Sollten sich mehrere Leckagestellen im Rohrsystem befinden und dadurch mehrmalige Anfahrten erforderlich sein, so wird je Ortstermin zum Pauschalpreis abgerechnet. Die Vorort-Einsatzzeit beträgt bis zu drei Stunden pro Einsatz. Kürzere Einsatzzeiten werden dennoch zu dem im Angebot vereinbarten Pauschalpreis abgerechnet. Über 3 Stunden hinausgehende Einsätze werden je angefangene Stunde zum Stundensatz nach gültiger Preisliste abgerechnet. Verbrauchs-stoffe wie beispielsweise Formiergas beim Tracergas-Verfahren werden ebenfalls gesondert nach gültiger Preisliste berechnet. Sollte auf Wunsch des Auftraggebers eine Sofortreparatur an CU-Rohren gewünscht und durch die ProFix® Systemsanierung GmbH während des Ortungstermins durchgeführt worden sein, so wird dieser Folgetermin zusätzlich pauschal nach Angebot berechnet.

Die Thermographie wird nach Preisliste mit einer Einsatzzeit bis zu 3 Stunden Vorortzeit pauschal berechnet. Jede weitere angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Die Einsatzzeit wird berechnet ab Ankunft am Einsatzort einschließlich Auf- und Abbau der Geräte. Die Zeiten werden in einem Protokoll vermerkt. Erforderliche Nebengeräte / Nebenleistung wie z.B. Hebebühne / Absperrungen/ Genehmigungen etc. sind nicht enthalten. Kosten für Aufheizung / Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer gültigen Preisliste verrechnet.

Geruchsneutralisation (Sicherheitshinweise)

Bei der Geruchsneutralisation, Desinfektion und Schimmelsanierung arbeiten wir mit dem Pulsjet-Fogger-System (Nebelerzeuger) oder Ozon-Generator. In beiden Fällen sind die behandelten Räume unter keinen Umständen vor der Freigabe durch ProFix® zu betreten. Die Räume sind vom Auftraggeber gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Es besteht erhöhte Gesundheitsgefahr. Im Fogger werden mittels chemischen Wirkstoffen höchst effektive Feinst-Aerosole erzeugt, die nicht eingeatmet werden dürfen, da diese lungengängig sind und somit direkt in die Blutbahn geraten. 

Der Einsatz von Ozon-Generatoren geschieht hauptsächlich in der Brandschadensanierung. Diese Geräte erzeugen einen dreiatomigen Sauerstoff – das Ozon. Ozon (O³) ist sehr aggressiv. Während des Betriebes dieser Geräte sind die Räume vom Auftraggeber absolut gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Es besteht erhöhte Gesundheitsgefahr beim Betreten ozonisierter Räume und dürfen erst nach ausdrücklicher, schriftlicher Freigabe durch die ProFix® Systemsanierung GmbH wieder betreten werden. Die Geräte dürfen unautorisiert weder bedient noch anderweitig aufgestellt werden. Wir übernehmen bei Zuwiderhandlungen keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Beschädigungen an Gebäude- und/oderEinrichtungsgegenständen. Aufgrund konstruktivbedingter baulicher Gegebenheiten oder Einrichtungen, Einlagerungen etc. kann es unter Umständen zum Wiederaufkeimen von Geruchsmolekülen kommen, so dass wir keine Garantie auf Geruchsfreiheit nach dem Einsatz geben können.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die technische Bautrocknung

1. Geltung

Nachstehende Liefer-, Zahlungs- und Haftungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der ProFix Systemsanierung GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese sind unwirksam und werden nicht Vertragsbestandteil. Vertragsgrundlage ist unser Leistungsverzeichnis und das BGB.

2. Angebote und Leistungen

Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch ProFix verbindlich. Soweit Mitarbeiter der ProFix Systemsanierung GmbH mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über das Schriftliche hinausgehen, bedürfen die stets der schriftlichen Bestätigung durch die ProFix Sytemsanierung GmbH. Vertragsabschlüsse kommen ausschließlich zu unseren Bedingungen (AGB)zustande. Anderslautende Bestimmungen des Verkäufers werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher Form von uns akzeptiert werden. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Telefonische Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung bindend. Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreie Funktion überprüft. Der erste Miettag ist der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte Abbau- bzw. Rückliefertag. Der Auf- und Abbau erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der ProFix. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb genommen. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos binnen 12 Stunden beseitigt. Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unter- oder Überspann-ung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

Das Verstreichen von Lieferfristen oder sonstigen Terminen befreit den Auftraggeber, der vom Vertragzurücktreten will, nicht von der Setzung einer angemessenen, schriftlichen  Nachfrist zur Erfüllung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit ProFix eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt. 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort nach Rechnungs-erhalt ohne Abzug zu erfolgen. Bei einem anders lautenden schriftlich vereinbarten Zahlungsziel hat die Zahlung ab Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass ProFix der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Abschlagszahlungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei den angebotenen Leistungen (Bautrocknung) wird generell eine Geräte- und Verbrauchspauschale Höhe von 5% für angefallenes Verbrauchsmaterial, Reinigung und Instandhaltung der Geräte in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug sind, unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen zu zahlen. Von den Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gemäß § 352, 353 HGB erhoben. Skonti werden nicht gewährt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart und sich der Auftraggeber mit der Bezahlung früherer Rechnungen nicht im Rückstand befindet. Die Abrechnung mit etwaigen von ProFix bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Wir sind nicht verpflichtet, bei Auftragserteilung eine Abtretungsvereinbarung (Zession) zu akzeptieren. Auftraggeber ist grundsätzlich der im Angebot namentlich genannte Auftrag-geber (Kunde) und somit uns gegenüber in vollem Umfang zahlungsverpflichtet.

5. Vorauszahlung

Wir sind jederzeit berechtigt, auch nach Vertragsabschluss, für den Wert unserer Arbeit (Auftragssumme) bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung zu verlangen. Die Voraus-zahlung ist sofort ohne Abzug vor oder unmittelbar nach Aufstellung der Geräte zu leisten. Leistet der Auftraggeber keine Zahlung, sind wir berechtigt, die Trocknung sofort einzu-stellen und die Geräte abzubauen. Der Auftraggeber kann hierbei keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Auftrages verlangen. Für die entstandenen Kosten haftet der Auftraggeber. Gewährt uns der Auftraggeber keinen Zutritt zum Abbau der Geräte, berechnen wir die Laufzeit der Geräte in Form von den vereinbarten Tagesmieten bzw. prozentual vom Auftragswert bei der üblichen Gerätelaufzeit von max. 21 Tagen bei Pauschalverträgen (Pauschalpreisvereinbarung). Ferner behalten wir uns vor, Schaden-ersatz wegen entgangenen Gewinns in Höhe von 25% der Auftragssumme zu verlangen. Es obliegt allein dem Auftraggeber, einen höheren oder niedrigeren Schaden (Gewinnverlust) nachzuweisen.

6. Gewährleistung, Haftungsausschluss, Pflichten des Auftraggebers

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind; ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung; im Falle des Fehlschlages der Nachbesserung beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf angemessene Minderung der Vergütung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich durch den Empfänger bei uns anzuzeigen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung unserer Vorschriften entstehen, insbesondere an Möbeln und Holzkonstruktionen. Durch die Aufstellung von Thermohygrografen können die Raumverhältnisse abgelesen werden und bei Bedarf (wenn unter 40% relative Feuchtigkeit bzw. über 30° C) muss der Auftraggeber für die Belüftung sorgen. Bei Dämmschichttrocknung oder Trocknung von Holzbalkenkonstruktionen übernehmen wir nur Garantie auf den Trocknungsgrad der Dämmung oder Schüttung. Bei Wandtrocknungen kann die Feuchtigkeit nur von der Wandoberfläche abgetrocknet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Abbau unserer Geräte Feuchtigkeit aus dem Mauerkern nachdringen kann und eine separate Überprüfung des nachfolgenden Gewerkes unumgänglich ist. Zusätzlich anfallende Kosten bei eventuellen Nachbesserungsarbeiten trägt der Auftraggeber (Strom, Malerarbeiten, etc.). Bei Beauftragung zur Fliesenentfernung wird für eventuelle Rissbildung an den entfernten Fliesen keine Haftung übernommen. Sichtbare bzw. unsichtbare Risse im Estrich oder Holz oder fehlende oder ungenügende Dehnfugen verursachen manchmal Verbreiterungen der Risse. Rissbildungen werden von uns nicht saniert und wir haften nicht für Folgeschäden. 

Sollten zur technischen Trocknung Bohrungen in Böden, Wänden oder Decken erforderlich sein, so wird für ein versehentliches Anbohren einer Leitung der Fußboden-heizung, eines wasser- oder gasführenden Rohres oder einer stromführenden Leitung (auch Datenleitung) keine Haftungübernommen. Sollte hierbei beispielsweise die Fuß-bodenheizung beschädigt werden, obwohl derAuftraggeber eine kostenpflichtige Ortung der Leitung/en mittels Wärmebildkamera beauftragt hat, so übernimmt ProFix dennoch keine Haftungfür deren Beschädigungen. Die Instandsetzungskosten beschädigter Leitungen sowie der umgebenden Bausubstanz sind allein vom Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt für Schäden, die durch Arbeitsunterbrechungen, Datenverlust, Lohnkosten und Verdienstausfall als direkte Folge entstehen. Das Risiko liegt unwiderruflich allein beim Auftraggeber.

Bei Kondensationstrocknungen verpflichtet sich der Auftraggeber oder Mieter, täglich die Auffangbehälter für ProFix kostenfrei zu entleeren. Bitte den Behälter nach Entleerung ganz in das Gerät zurückschieben (Kontaktschalter muss gedrückt sein) Der ProFix-Techniker zeigt es Ihnen selbstverständlich beim Aufstellen der Geräte. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Geräte wegen eventuell entstehender Abdrücke oder Undichtigkeiten immer auf Unterlagen zu stellen sind.

Nach dem Aufstellen der Anlagen haftet der Auftraggeber für alle Maschinen und Zubehörteile. Bei Diebstahl oder Zerstörung haftet der Auftraggeber voll zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht möglich. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile und Geräte erfolgt zu den geltenden Listenneupreisen bzw. den Reparaturkosten.

Bei Stromausfall schalten sich nicht alle Geräte selbständig wieder ein. Sollten dadurch längere Trocknungszeiten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn von uns mit Folien abgedichtete Fenster, Räume, Wandaussparungen und Gänge verschlossen werden und während der Trocknungsphase wieder entfernt oder beschädigt werden.

Den Strom für die Geräte hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Verbrauchswerte werden nach Beendigung der Trocknung in kW/h mitgeteilt. Werden Feuer-, baupolizeiliche und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Betriebsstörungen hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist der Firma ProFix sofort telefonisch Mitteilung zu machen. Wird die Wartung von der Firma ProFix übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen. Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, ist er für schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich.

Bei ÖKO-Dämmschichten (Schafwolle etc.) wird nur Gewährleistung auf den Trocknungsgrad der Dämmung gegeben. Für eventuell entstehende Risse und Sporen wird keine Gewährleistung übernommen. Beim Aufbau technischer Trocknungsanlagen in Wohnungen ist ein Stromausfall wegen Überlastung durch spätere Zuschaltung weiterer Stromabnehmer wie z.B. Elektroofen, Heizkissen usw. möglich. Folgende Punkte sind bei einem eventuell auftretenden Stromausfall zu beachten, ProFix übernimmt dafür keine Haftung oder Gewährleistung;

Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten, rechtzeitige Sicherung von Computerdaten, Neueinstellung von Zeitschaltuhren nach Wiederzuschaltung des Stroms, Ausfall von Hausglocke, Telefonanlage und elektrisch betriebenen Schließ- und Öffnungsein-richtungen, Löschung von Programmierungen bei netzbetriebenen Weckern, Video-recordern und sonstigen Geräten. Ausfall von Heizung und Brauchwasseraufbereitung. Achtung: Im Vorfeld für aufgeheizten Warmwasserspeicher sorgen. Vorsicht! Von manchen Geräten kann Gefahr ausgehen, wenn sie beim Wiederzuschalten des Stroms eingeschaltet sind.

Bei Kelleraußenwänden kann nach erfolgter Trocknung Feuchtigkeit nachdringen. Dies kann nur über eine ordentliche Außenisolierung verhindert werden. Trotz bereits erfolgter Trocknung kann in diesen Fällen von ProFix keine Gewährleistung übernommen werden.

7. Haftung

Wir übernehmen keine Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Bestellers, die dessen Eigentum sind oder Dritten gehören und die der Besteller oder ein von ihm beauftragter Dritter dem Lieferer übergeben hat, außer der Lieferer handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz- und Explosionsgefahr, Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Überlassene Haus- und Wohnungsschlüssel werden per Einschreiben zurückgesandt. Bei Verlust durch die Post kann ProFix nicht haftbar gemacht werden. Es ist Sache des Bestellers, sich auf seine Kosten Versicherungsschutz gegen derartige Gefahren zu verschaffen. Weiter-gehend haften wir jedoch insoweit, als die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung, Deckungssumme 1.022.584,00 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 250.000,00 für Bearbeitungsschäden, eingreift.

8. Sanierungen

Wird vor der Ausführung von Sanierungen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen ProFix und Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, mit 5% von der Voranschlagssumme oder aber mindestens netto € 250,- zu vergüten, wenn die Arbeiten nicht in Auftrag gegeben werden. Ob nach Auftragserteilung eine Sanierung in eigener oder fremder Regie erfolgt, liegt ausschließlich im Ermessen von der Firma ProFix Systemsanierung GmbH.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung der ProFix Systemsanierung GmbH richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Ver-schulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch die ProFix Systemsanierung GmbH oder einen seiner Erfüllungsge-hilfen; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Auftraggeber entsprechend. Diese An-sprüche verjähren ein halbes Jahr nach Abschluss derSanierungsleistungen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebene Streitigkeiten ist (soweit der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist 45665 Recklinghausen. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts (BGB).

11. Salvatoresche Klausel

Sollte eine der vor- oder nachstehenden Bestimmungen unserer AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen zum Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadenersatz herleiten.


Freistellungsbescheinigung
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